Allgemeine Geschäftsbedingungen der KIOSK Media (eine Marke der E2Ma GmbH)
Stand: 1. März 2024
Definition
Unter „Konsumentendaten“ werden die Angaben der Verbraucher verstanden, die von den Verbrauchern auf den Websites der E2Ma GmbH gemacht werden um die von E2Ma im Namen des Abnehmers präsentierten Kataloge bzw. Newsletter anzufordern bzw. zu abonnieren.
Einbeziehung dieser Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle mündlichen und schriftlichen Angebote, die E2Ma Abnehmern unterbreitet und die die Bereitstellung von Konsumentendaten betreffen. Sie gelten vorrangig vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers.
Abweichungen von diesen Bedingungen oder deren Änderung erfordern die schriftliche Zustimmung von E2Ma.
Zustandekommen von Verträgen
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Angebote und Mitteilungen von E2Ma in Bezug auf die Lieferung von Verbraucherprofilen unverbindlich.
E2Ma steht es jederzeit frei, insbesondere aufgrund der Produkte/Dienstleistungen des Abnehmers, Angebote auf Erwerb von Verwendungsrechten bezüglich der Verbraucherprofile anzunehmen oder abzulehnen.
Ein Auftrag kommt erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem er von E2Ma schriftlich bestätigt wurde.
Ergänzungen und Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Kündigung von Verträgen
Die Verträge der Kunden/Anbieter mit der E2Ma GmbH werden, soweit nichts anderes einzelvertraglich verabredet ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können sowohl von der E2Ma GmbH als auch von dem Kunden jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Lieferung
Von E2Ma angegebene Fristen oder Liefertermine sind unverbindlich und berechtigten den Abnehmer weder dazu, die Bezahlung oder die Annahme von Konsumentendaten zu verweigern, noch dazu, Schadensersatz zu verlangen. Bei einer geringfügigen Überschreitung eines von E2Ma angegebenen Liefertermins ist der Abnehmer nicht berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten, es sei denn, der Liefertermin wurde mit E2Ma verbindlich vereinbart.
Die Konsumentendaten werden auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers versandt, gegebenenfalls auf Datenträgern wie Disketten und dergleichen.
Vergütung
Der Preis für die Konsumentendaten versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sollte sich nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Vertragsabschluss herausstellen, dass sich die Kosten für die künftig zu gewährenden Verwertungsrechte in einem Umfang gesteigert haben, der für E2Ma nicht vorherzusehen war und aufgrund dessen E2Ma ein Festhalten an dem Auftrag nicht zumutbar wäre, ist E2Ma berechtigt, ihre Preise auch unterjährig entsprechend anzupassen. Der Auftraggeber ist dann berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten.
Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Anzahl der gelieferten Daten. Die Rechnungstellung erfolgt monatlich.
Die Zahlung des vereinbarten Preises muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rechnung ohne Abzüge erfolgen.
Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgt, ist der Abnehmer zur Erstattung sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten verpflichtet, die E2Ma mit der Geltendmachung ihrer Forderungen entstehen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung befindet sich der Abnehmer in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der ausstehende Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.
Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, ist E2Ma berechtigt, die Lieferung von Verwertungsrechten aufzuschieben, bis der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag bezahlt ist.
E2Ma ist berechtigt, die Lieferung von Verwertungsrechten auszusetzen, wenn sich der Abnehmer im Hinblick auf bereits gelieferte Verwertungsrechte in Zahlungsverzug befindet.
Der Abnehmer ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung nicht berechtigt, es sei denn, E2Ma hat diese Forderung nicht bestritten oder sie wurde rechtskräftig festgestellt.
Verwendungsrecht, Datenschutz
Der Abnehmer erhält für die gelieferten Konsumentendaten folgende Verwendungsrechte für den im Auftrag festgelegten Zeitraum:
– Bei Newsletter-Registrierungen zeitlich unbeschränkt zur Neukundengewinnung für sich selbst oder den Endkunden per E-Mail;
– bei Katalog-Anforderungen zeitlich unbeschränkt zur Neukundengewinnung für sich selbst oder den Endkunden per Post.
Eine darüber hinaus gehende Verwertung oder Verwendung der gelieferten Verbraucherprofile wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit E2Ma dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet hat, ist der Abnehmer nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Auftrag an Dritte zu übertragen.
Der Abnehmer darf den Lieferanten der aufgrund dieses Auftrags gelieferten Konsumentendaten angeben. Der Abnehmer ist verpflichtet, in eigener Verantwortung die für ihn jeweils geltenden Datenschutzgesetze für die, aufgrund dieses Auftrags gelieferten Konsumentendaten, zu beachten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz.
Der Abnehmer verpflichtet sich, keine rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalte, die gegen Werberichtlinien verstoßen, im Zusammenhang mit der Werbung zu verbreiten. Kosten für eventuelle Abmahnungen (Rechtsanwaltskosten, Vertragsstrafen, etc.) durch Verbraucherschutzvereine oder andere Organisationen, die sich auf die Telefonwerbung beziehen, trägt allein der Abnehmer. Zur Vermeidung von Datenmissbrauch setzt E2Ma sogenannte Deckadressen (E-Mail, Post, Telefon) und externe Dienstleister für Datenschutz und Qualitäts-Monitoring ein. Der Abnehmer stimmt zu, dass Telefongespräche mit Verbrauchern auf Basis der gelieferten Verbraucherprofile von externen Dienstleistern aufgezeichnet werden.
Hiermit verpflichtet sich der Abnehmer E2Ma von allen Ansprüchen freizuhalten, die aufgrund der Veröffentlichung der o.g. Telefonwerbung entstehen können, es sei denn die Ansprüche beruhen auf der Verwendung von Adressen, die nicht den Leistungsmerkmalen dieser Vereinbarung entsprechen. Für die Werbemittel/Telefongespräche und deren Inhalte ist einzig der Abnehmer verantwortlich. Die Freistellung umfasst insbesondere alle mittelbaren und unmittelbaren gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, im Falle einer unabwendbaren Gegenanzeige (Gegendarstellung) die Kosten für den notwendigen Kampagnenzeitraum sowie die im Zusammenhang mit einer straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfolgung von Mitarbeitern von E2Ma entstehenden Kosten.
Gewährleistung und Haftung
E2Ma schuldet keine bestimmte Beschaffenheit der von ihr gelieferten Konsumentendaten. E2Ma haftet auch nicht für die Funktionsfähigkeit des verwandten Datenträgers. Beanstandungen müssen E2Ma spätestens 10 Arbeitstage nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Haftung von E2Ma für Schäden aufgrund der gelieferten Konsumentendaten ist ausgeschlossen. Dies umfasst alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, einschließlich Folgeschäden, die dadurch verursacht wurden, dass die Konsumentendaten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, oder die durch die Verwendung der Konsumentendaten, eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler in den Konsumentendaten verursacht wurden; umfasst sind weiterhin alle Schäden aufgrund eines Verlusts der Konsumentendaten, der gelieferten Dateien und Datenträger, einschließlich der Kosten, die entstehen, weil die Konsumentendaten repariert oder reproduziert werden müssen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn E2Ma oder die zur Erfüllung dieses Auftrags eingesetzten Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Im Falle einer Haftung von E2Ma, haftet E2Ma ausschließlich für den unmittelbaren Schaden des Abnehmers.
Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt im Zusammenhang mit diesem Auftrag werden alle Umstände verstanden, die diesbezüglich im Gesetz und von der Rechtsprechung genannt werden; ferner alle außerhalb des Einflussbereichs von E2Ma liegenden Umstände, aufgrund derer E2Ma ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Zeitlich begrenzte höhere Gewalt gewährt dem Abnehmer nicht das Recht, die Aufhebung des Auftrags zu fordern. Bei andauernder höherer Gewalt hat E2Ma das Recht, die Aufhebung des Auftrags zu fordern, ohne dass E2Ma zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Teilweise Unwirksamkeit
Sollte irgendeine Bestimmung in diesen Bedingungen oder irgendein Bestandteil des Auftrags zu irgendeinem Zeitpunkt unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, bleiben die übrigen Bedingungen und der Auftrag davon unberührt. Die Parteien treffen für die unwirksame bzw. die für unwirksam erklärte Bestimmung eine Regelung, die dem Zweck des Auftrags und der Bedingungen, den die Parteien verfolgen, am nächsten kommt.
Vorzeitige Beendigung
E2Ma ist berechtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Abnehmer seine Verpflichtungen aus dem Auftrag und diesen Bedingungen trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers, die sich auf vor der Kündigung gelieferte Konsumentendaten beziehen, bleiben unberührt, und alle ausstehenden Beträge werden mit der Kündigung fällig.
Streitfälle und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
Der Auftrag unterliegt deutschem Recht.